Ein Operativer Eingriff ist angezeigt bei:
- einer nicht aufhaltbaren Zunahme der Verkrümmung
- nicht anderweitig behebbaren Schmerzen
- einer sehr grossen psychischen Belastung
Auch bei früh auftretenden Verkrümmungen oder bei angeborenen Wirbelsäulenverbiegungen ist eine Operation schon sehr früh gerechtfertigt.
Dies gilt auch für Kinder mit Nerven- und Muskelerkrankungen.
Bei den unterschiedlichen operativen Verfahren werden die Krümmungen mit Hilfe eines Systems von Stäben, Klammern und Haken, die entlang der Wirbelsäule an den Wirbeln fixiert werden, korrigiert.